Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Diese Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche – auch zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen der EFG Elektronikfertigung GmbH ( im folgenden EFG genannt) und ihren Kunden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich der Gültigkeit zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
2. Die rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen deutschem Recht; die Anwendung des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf sind ausgeschlossen.

II. Ausschließliche Gültigkeit der Bedingungen, Vertragsangebot und Vertragsabschluss

1. Angebote und alle sonstigen Angaben, insbesondere über Preise und Lieferzeiten, sind freibleibend.
2. Ausführungsänderungen bleiben vorbehalten, wenn sie durch technische Weiterentwicklung bedingt sind oder die Funktion des Vertragsgegenstandes hierdurch nicht wesentlich verändert wird.
3. Der Kunde ist an seine Bestellung bis zum Eingang der Auftragsbestätigung der EFG gebunden, längstens jedoch 2 Monate.
4. Die EFG liefert nur zu ihren Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware und Leistung durch den Kunden gelten die Geschäftsbedingungen der EFG als akzeptiert.
5. Mündliche Nebenabsprachen, Zusicherungen von Eigenschaften und jegliche Änderung des Vertrages bedürfen der Schriftform.

III. Preise und Zahlungsbedingungen, Aufrechnungen

1. Die Preise sind Nettopreise und gelten ab Lieferwerk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Spesen und Transportversicherungen, zzgl. der gesetzlichen MwSt. Zuschläge für Beförderung und Verbringung ins Ausland ( Zölle etc.) gehen zu Lasten des Kunden.
2. Soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes bestätigt ist, sind die Preise fest bei vorgesehener Lieferung innerhalb von 3 Monaten. Ansonsten werden die am Liefertag gültigen Listenpreise in Anrechnung gebracht.
3. Unsere Preise basieren auf den gegenwärtigen Material- und Personalkosten. Sollten sich Kostenveränderungen bis zum Tag der Lieferung ergeben, bleibt eine Preisangleichung ausdrücklich vorbehalten.
4. Unsere Rechnungen sind innerhalb des folgenden Zahlungszieles zahlbar: 14 Tage nach Rechnungsdatum netto
5. Bei Neukunden behalten wir uns Nachnahme-Versand oder Vorauskasse vor.
6. Die EFG ist nicht verpflichtet, Wechsel, Rimessen oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Diskont, Wechselsteuer und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers.
7. Bei Zielüberschreitungen kann die EFG Zinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 09.06.1998 berechnen.
8. Kommt der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mehr als 10 Tage in Rückstand, so wird der gesamte noch offene Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig. Zinsen, Einzugs- und Bankspesen etc. sind gesondert in bar zu entrichten.
9. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden und auch nur von Kunden, die nicht Vollkaufleute oder ihnen im Sinne des AGB-Gesetzes gleichgestellte Rechtssubjekte sind.

IV. Lieferfristen und Lieferungen

1. Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt haftet die EFG nicht, eben sowenig für sonstige Verzögerungen, es sei denn, der Kunde weist der EFG grobes Verschulden nach.
2. Die Lieferfrist beginnt nach Eingang der Bestellung und aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen (Zeichnungen, Fertigungspläne, Programmdaten etc.) und nach Beantwortung aller für die Durchführung des Auftrages notwendigen Fragen.
3. Zulieferanten sind keine Erfüllungsgehilfen der EFG; für deren Verhalten in Bezug auf die Rechtzeitigkeit der Lieferungen haftet die EFG nicht.
4. Wird ein vereinbarter Liefertermin überschritten, so muss der Kunde der EFG eine zur Ausführung relevante Nachfrist setzen.
5. Teillieferungen sind zulässig, wenn nicht ausdrücklich in der Bestellung ausgeschlossen.
6. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden, wenn nicht kostenfreie Lieferung durch die EFG ausdrücklich in der Auftragsbestätigung bzw. bei Vertragsabschluss zugesichert wurde. Der Kunde hat auch alle Nebenkosten des Versandes ( Zölle, Versicherungen etc.) zu tragen. Mit der Übergabe an einen Dritten geht in jedem Fall die Gefahr auf den Kunden über. Bleibt der Kunde nach Bereitstellungsanzeige mit der Erfüllung seiner Verpflichtung auf Abnahme, Zahlung oder Sicherheitenstellung länger als 14 Tage in Rückstand, so wird die EFG eine weitere Nachfrist von 14 Tagen setzen. Im Falle ergebnislosem Ablaufs nach dieser Frist kann die EFG wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Letzterenfalls kann die EFG den tatsächlichen Schaden geltend machen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Ferner kann die EFG frei über die Vertragsware verfügen.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Alle Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Preise sowie aller zum Lieferzeitpunkt bereits bestimmter Forderungen Eigentum der EFG und werden dem Kunden bis zur Auflösung des Eigentumsvorbehaltes nur leihweise überlassen.
2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Weiterveräußerung der Ware sowie eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung an Dritte nur mit Zustimmung der EFG erlaubt.
3. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus einer Weiterverwertung der Ware oder Überlassung an Dritte in der Höhe an die EFG ab, die den Betrag aller der EFG zustehenden Forderungen gemäß V.1. entspricht.
4. Werden die Forderungen der EFG nach Fälligkeit bzw. nach Nachfristsetzung nicht vollständig bezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Kunden an der Ware und die EFG ist dann berechtigt, die Ware ohne Gerichtshilfe aus dem Gewahrsam des Kunden zu entfernen.

VI. Mängelrüge

1. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen müssen schriftlich, innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche, nach Empfang der Ware direkt bei der EFG erhoben werden. Bei versteckten Mängeln hat die Geltendmachung in gleicher Weise innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche ab Feststellung zu erfolgen. Letzteres gilt nicht gegen Nichtkaufleute und ihren im Sinne des AGB-Gesetzes gleichgestellten Rechtssubjekten. Im übrigen sind die Mängel aber vor Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Einbau der gelieferten Ware anzuzeigen.
2. Kaufleute und ihnen im Sinne des AGB-Gesetzes gleichgestellte Rechtssubjekte können trotz erhobener Mängelrüge kein Zurückhaltungsrecht geltend machen.
3. Kosten unbegründeter Mängelrügen sind der EFG vom Kunden zu ersetzen.
4. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich bei fristgerechter Rüge auf Nachbesserung oder nach Wahl der EFG auf Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen die EFG stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehende Regelung enthält abschließend die Gewährleistung für die gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen und schließt sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

VII. Haftung für Mängel – Gewährleistung
1. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet die EFG wie folgt: Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl der EFG unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen. Die Feststellung solcher Mängel muss der EFG unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Die Reparatur erfolgt grundsätzlich bei der EFG. Jede Haftung für Schäden durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch und Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung sind ausgeschlossen. Eingriffe in Geräten, Baugruppen und die Verletzung von Garantiesiegeln führen zum Erlöschen der Gewährleistung.
2. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die EFG und deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbstentstanden sind.

VIII. Werkzeuge

1. Werden für die Ausführung von Arbeiten Werkzeuge und Vorrichtungen benötigt, stellen diese Kostenanteile dar. Sie umfassen nicht die geistige und konstruktive Leistung, die laufende Instandsetzung, Pflege, Lagerung usw. Die Werkzeuge und Vorrichtungen bleiben Eigentum der EFG. Der Kunde kann die Herausgabe der Werkzeuge und Vorrichtungen nur verlangen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ausgenommen von dieser Regelung sind Lotpastenschablonen, die im Auftrag des Kunden beschafft worden sind und von diesem bezahlt wurden. 2. Eine Aufbewahrungspflicht für Werkzeuge, Vorrichtungen und Lotpastenschablonen besteht längstens 12 Monate nach der letzen Lieferung, wenn nichts anderes mit dem Kunden vereinbart.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle wechselseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Aldenhoven.
2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist das Amtsgericht Düren wobei die EFG unabhängig vom Streitwert das Amts- oder Landgericht anrufen kann. Dies gilt – selbst wenn der Kunde nicht Vollkaufmann im handelsüblichen Sinne ist – auch dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder wenn sein Wohnsitz (Geschäftssitz) oder der gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Falle werden die Parteien die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzen, die deren Sinn am ehesten entspricht.

EFG Elektronikfertigung GmbH
Geschäftsführer: M. T. Peters, M. Ziegenspeck
Industriestraße 42
D-52457 Aldenhoven

Amtsgericht Düren HRB 7416
Steuer-Nr.: 213 / 5702 / 4858
USt.-IdNr.: DE 289 305 922
Zollnummer : 7 274 408

Tel.: +49 / (0)2464 / 90919-0
Fax: +49 / (0)2464 / 90919-60
E-Mail: info@elektronikfertigung.eu
Web: www.elektronikfertigung.eu

Sparkasse Aachen
BLZ: 390 500 00
Kto: 705 25 25
IBAN: DE 57 3905 0000 0007 0525 25
SWIFT-BIC : AACSDE33

Stand der allgemeinen Geschäftsbedingungen: 11/2016